Entwurf für eine Pflegereform bleibt in wichtigen Punkten hinter den Erwartungen zurück

Berlin/Würzburg, 16.03.2021. Der jetzt bekannt gewordene Entwurf eines Gesetzes für eine umfassende Reform der Pflege aus dem Bundesgesundheitsministerium enthält zahlreiche gute Ansätze, enttäuscht aber in einem wesentlichen Punkt: Der Mechanismus der Tarifbindung, der Pflegekräfte vor Dumpinglöhnen schützen soll, ist gegenüber früherer Ankündigungen stark aufgeweicht. Der Deutsche Caritasverband fordert hier dringend Nachbesserungen.

„Wir erwarten eine Tarifbindung, die diesen Namen verdient – sprich: Wer keine Tarifbindung vorweisen kann, darf nicht am Markt agieren,“ so Caritas-Präsident Peter Neher. Das fordert der Deutsche Caritasverband seit langem und eine solche Regelung wurde vom Bundesgesundheitsminister seit einem halben Jahr angekündigt. Auch private Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, faire Löhne zu zahlen. „Die Tarifbindung muss ohne Wenn und Aber gelten. Eine Aushöhlung durch den Verweis auf ein ‚ortsübliches Entlohnungsniveau‘, wie jetzt im Entwurf zu lesen ist, ist nicht akzeptabel,“ so Neher. Nicht zuletzt sei völlig unklar, wie dieses zu bestimmen ist. „Bleibt es bei dieser Regelung, ist die Tarifbindung ein Etikettenschwindel,“ so Neher. „Das können wir nicht hinnehmen“.

Deckelung der Kosten für die Pflegebedürftigen greift zu spät

Für die Caritas ist eine Deckelung der Kosten, die die Pflegebedürftigen in der stationären Altenhilfe selbst tragen, ein zentrales Anliegen der Pflegereform: Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Pflegebedürftige dank eines Zuschusses zu den Pflegekosten entlastet werden, der mit jedem Jahr steigt. Die stufenweise Entlastung beginnt nach Ende des ersten Jahres in der stationären Altenhilfe. „Wir begrüßen mit Nachdruck eine stufenweise Entlastung bei den Eigenanteilen. Zugleich darf die Entlastung kein Erbenschutzprogramm sein,“ so Neher. Die Idee einer Karenzzeit entspricht grundsätzlich den Vorschlägen der Caritas. „Allerdings sind 12 Monate zu lang. Die Zeit, in der die Eigenanteile in vollem Umfang von den Pflegebedürftigen zu übernehmen sind, darf sechs Monate nicht überschreiten.“ 

Hintergrund
Am Dienstag tagte die Arbeitskonferenz der Sozialpolitischen Sprecher_innen des Caritas-Verbandes. Sie hat den informellen Gesetzentwurf des Gesundheitsministers beraten und eine erste Bewertung vorgenommen.

Mathilde Langendorf I DCV